
Umgang bei Streik im ÖPNV
Es besteht trotz Streik im Öffentlichen Nahverkehr die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht. Trotz Streik der Busse müssen Kinder zur Schule kommen und am Unterricht teilnehmen, da ein Streik vorher angekündigt ist und daher vorhersehbar.
Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie z.B. einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs oder vergleichbaren Protestaktionen und daraus eventuell resultierenden Beeinträchtigungen besteht grundsätzlich die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht auch weiterhin. Eltern müssen demnach dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder zur Schule kommen. Soweit einer Schülerin oder einem Schüler der Schulweg im Einzelfall z.B. wegen einer Beeinträchtigung der Verkehrswege nicht zumutbar möglich ist, handelt es sich um entschuldigte Fehlzeiten.
Ein nicht vorhersehbarer Grund für ein Schulversäumnis kann der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse oder ein nicht vorhersehbarer Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs sein. In diesen Fällen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist. Ein Streik der Busfahrer*innen ist jedoch vorhersehbar.
Die Eltern benachrichtigen bei Schulversäumnissen unverzüglich die Schule. Als flankierende Maßnahme bei zu erwartenden Erschwernissen des Schulwegs kann die Einstellung von Aufgaben in an der Schule genutzte Arbeits- und Kommunikationsplattformen in digitaler Form für diesen Fall in Betracht kommen.